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Agrargenossenschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    sind im Bereich der Agrarwirtschaft Nachfolgeorganisationen der ca. 4.500 Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) in der DDR und kommen somit ausschließlich in Ostdeutschland vor. Zu Beginn des Jahres 2008 umfasste die Gruppe der Agrargenossenschaften 413 Unternehmen, v.a. mit landwirtschaftlicher Urproduktion; es gehören aber auch Milcherzeugergenossenschaften, gärtnerische Genossenschaften, Fischereigenossenschaften, Trocknungsgenossenschaften und die Winzergenossenschaft Meißen zu diesem kooperativen Unternehmenstyp. Agrargenossenschaften sind grundsätzlich Produktivgenossenschaften, da neben klassischen Arbeitnehmern in der Genossenschaft auch die Genossenschaftsmitglieder mitarbeiten und gleichzeitig die finanziellen Träger der Unternehmen sind. Sie können auch als Vollgenossenschaften eingestuft werden, da bei ihnen eine nachhaltige Bindung der Mitglieder mit dem Unternehmen gegeben ist. Agrargenossenschaften, über die es zu Beginn der deutschen Wiedervereinigung erhebliche Meinungsunterschiede gab, sind heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum in den neuen Bundesländern. Rund ein Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird in Ostdeutschland durch sie bewirtschaftet; in Sachsen sind es sogar 37 Prozent und in Thüringen 43 Prozent. Sie beschäftigen rund 20 Prozent der Erwerbspersonen in der ostdeutschen Landwirtschaft. Ein Vorteil der Agrargenossenschaften ist die großbetrieblich organisierte Landbewirtschaftung.

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