Direkt zum Inhalt

Aktienaustausch

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Austausch von Aktien zwischen Aktiengesellschaften; dient häufig dem Abschluss von Interessengemeinschaften in Vorbereitung eines festeren Zusammenschlusses. Aktienaustausch erfordert i.d.R. eine entsprechende Kapitalerhöhung zur Bereitstellung der nötigen Aktienbeträge. Gehören jedem Unternehmen mehr als 25 Prozent des anderen Unternehmens, so unterliegen sie als „wechselseitig beteiligte Unternehmen” den gesetzlichen Bestimmungen für „verbundene Unternehmen” (§§ 291–327, 328 AktG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com