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Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung

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    seit November 2006 gilt die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl I 2391) zur Gasgrundversorgung m.spät. Änd. Die VO regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden im Niederdruckbereich im Rahmen der Grundversorgung nach § 26 I EnwG zu Allgemeinen Preisen mit Gas beliefern.

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