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Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und einiger betriebsrentenrechtlicher Vorschriften zu den Alterseinkünften. Wurde durch ein Urteil des BVerfG angeregt und trat am 1.1.2005 in Kraft. Im Vorfeld wurde von der Bundesregierung die sog. Rürup-Kommission zur Erarbeitung eines Entwurfs eingesetzt, nachdem das BVerfG in seiner Entscheidung v. 6.3.2002 die unterschiedliche Besteuerung von gesetzlichen Renten und Pensionen als gleichheitswidrig bewertet und den Gesetzgeber verpflichtet hat, eine Neuregelung zu treffen. Im Ergebnis wird durch das Alterseinkünftegesetz langfristig die unterschiedliche steuerliche Belastung beseitigt, indem die Renten auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt werden. Kernpunkte der Reform waren ferner u.a. das Drei-Schichten-Modell und die Reduzierung des steuerlichen Vorteils für Kapitallebensversicherungen. Im BetrAVG wurden außerdem Änderungen in den Bereichen Portabilität, Informationspflichten, Abfindungsverbot und Beitragsfortzahlung verankert.

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