Direkt zum Inhalt

Amtsgericht

Definition: Was ist "Amtsgericht"?

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf der unteren Stufe des Gerichtsaufbaus.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf der unteren Stufe des Gerichtsaufbaus. Das Amtsgericht entscheidet in Zivilsachen durch Einzelrichter, in Strafsachen durch den Einzelrichter oder als Spruchkörper durch das Schöffengericht.

    1. Sachliche Zuständigkeit in Zivilsachen: a) Vermögensrechtliche Ansprüche:
    (1) Wenn der Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt;
    (2) ohne Rücksicht auf den Streitwert (§§ 23, 23a GVG) u.a. für bestimmte Mietstreitigkeiten (z.B. Überlassung, Benutzung, Räumung, Ausübung des Vermieterpfandrechts), Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten, Fuhrleuten etc., Streitigkeiten um Ansprüche, die mit der Überlassung eines Grundstücks zusammenhängen, das Aufgebotsverfahren sowie für alle Streitigkeiten in Familien- und Kindschaftssachen und über eine gesetzliche Unterhaltspflicht.

    b) Mahn-, Aufgebots- und Entmündigungsverfahren.

    c) Das Amtsgericht ist u.a. Insolvenz-, Vollstreckungs-, und Registergericht, Vormundschafts- und Schifffahrtsgericht sowie Grundbuchamt.

    2. Beim Amtsgericht können sich die Parteien selbst vertreten (kein Anwaltszwang) mit Ausnahme in Ehesachen bei den Familiengerichten (§ 78 II und III ZPO).

    3. Gegen Urteile des Amtsgerichts in Zivilsachen ist Berufung an das Landgericht gegeben, gegen die Instanz abschließende Beschlüsse grundsätzlich einfache oder sofortige Beschwerde. In Familien- und Kindschaftssachen geht die Berufung an das Oberlandesgericht (OLG). Die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Strafsachen ergibt sich aus den §§ 24–26 GVG und § 33 JGG.

    Vgl. auch Rechtsmittel.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com