Direkt zum Inhalt

Amtsplatz

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Zollrechts für die Räume und Flächen, die für die zollamtliche Tätigkeit bestimmt sind. Die eingeführten Waren sind vor ihrer Gestellung regelmäßig auf den Amtsplatz der zuständigen Zollstelle zu verbringen. Auch beim Export sind die Waren zumindest am Amtsplatz der Grenzzollstelle zu gestellen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com