Amtswiderspruch
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein vom Grundbuchamt nach § 53 GBO von Amts wegen in das Grundbuch eingetragener Widerspruch, wenn sich herausstellt, dass das Grundbuch durch eine fehlerhafte Eintragung unrichtig geworden ist. Der Amtswiderspruch bezweckt wie der Widerspruch die Verhinderung eines gutgläubigen Erwerbs.
Unterschied: Während der Widerspruch i.d.R. zur Sicherung des Grundbuchberichtigungsanspruchs eingetragen wird, erfolgt Eintragung eines Amtswiderspruchs, wenn ein Fehler des Grundbuchamtes vorliegt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Amtswiderspruch
ausgehend
eingehend
Amtswiderspruch
ausgehend