Direkt zum Inhalt

Anhörung des Betriebsrats

Definition: Was ist "Anhörung des Betriebsrats"?

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. An die Stelle des Betriebsrats kann ein Betriebsausschuss treten. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Anhörungspflicht: Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung (ordentliche, außerordentliche oder Änderungskündigung) anzuhören. An die Stelle des Betriebsrats kann ein Betriebsausschuss (§§ 27, 28 BetrVG) treten. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.

    2. Verfahren und Form: Eine Anhörung des Betriebsrats ist ordnungsgemäß, wenn sie vor Ausspruch der Kündigung erfolgt und der Arbeitgeber mind. die betroffene Person, die Art der Kündigung, Kündigungstermin und -gründe angibt. Gründe, die dem Betriebsrat nicht genannt wurden, können in einem Kündigungsschutzprozess nicht verwertet werden. Die Anhörung bedarf nicht der Schriftform, aus Beweisgründen erfolgt sie aber regelmäßig in Schriftform. Grundsätzlich ersetzt die Anhörung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung nicht die Anhörung des Betriebsrats zu einer (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung. Die Regelung gilt nicht für leitende Angestellte; ihre Entlassung ist dem Betriebsrat nur rechtzeitig mitzuteilen (§ 105 BetrVG).

    3. Reaktion des Betriebsrats: Der Betriebsrat hat eine Überlegungsfrist. Bei ordentlicher Kündigung eine Woche, bei außerordentlicher Kündigung drei Tage. Vorher kann eine Kündigung nur wirksam ausgesprochen werden, wenn sich der Betriebsrat abschließend geäußert hat. Der Betriebsrat kann der Kündigung zustimmen, ihr widersprechen oder keine Stellungnahme abgeben.

    4. Widerspruch des Betriebsrats: Dieser hindert den Arbeitgeber nicht an der Kündigung.

    Vorteile des Widerspruchs aus den in § 102 III BetrVG genannten Gründen für den Arbeitnehmer bei ordentlicher Kündigung: a) Evtl. zusätzliche Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung (§ 1 II 2 KSchG) im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses; b) Beschäftigungsanspruch für die Dauer des laufenden Kündigungsschutzprozesses (§ 102 V BetrVG).

    Vgl. auch Beschäftigungsanspruch.

    5. (Außerordentliche) Kündigung eines Betriebsratsmitglieds: Auch hier muss der Betriebsrat zuvor angehört werden. Allerdings muss er der Kündigung zustimmen; tut er das nicht, so muss der Arbeitgeber zunächst die Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen, ehe er das betroffene Betriebsratsmitglied kündigen kann (§ 103 BetrVG).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Anhörung des Betriebsrats"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Anhörung des Betriebsrats Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anhoerung-des-betriebsrats-28013 node28013 Anhörung des Betriebsrats node27999 Beschäftigungsanspruch node28013->node27999 node45785 ordentliche Kündigung node28013->node45785 node40424 Kündigungsschutz node28013->node40424 node30957 außerordentliche Kündigung node28013->node30957 node29826 Dienstvertrag node29826->node40424 node38030 Mitbestimmung node38030->node27999 node32361 einstweilige Verfügung node27999->node32361 node27999->node40424 node45724 Sachmängelhaftung node41814 Kündigung node45724->node41814 node32793 einseitige Rechtsgeschäfte node41814->node28013 node41814->node32793 node41814->node45785 node39302 Kündigungsfristen node41814->node39302 node30819 Betrieb node30819->node40424 node45785->node40424 node45785->node30957 node29864 Arbeitgeber node45785->node29864 node45785->node39302 node48267 Tarifvertrag node29075 Anfechtung node29075->node30957 node30957->node48267 node30957->node39302 node39302->node40424 node49653 Suspendierung node49653->node27999
    Mindmap Anhörung des Betriebsrats Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anhoerung-des-betriebsrats-28013 node28013 Anhörung des Betriebsrats node45785 ordentliche Kündigung node28013->node45785 node30957 außerordentliche Kündigung node28013->node30957 node27999 Beschäftigungsanspruch node28013->node27999 node40424 Kündigungsschutz node40424->node28013 node41814 Kündigung node41814->node28013

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete