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Anleihe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schuldverschreibung, Obligation, Bond. 1. Begriff: Als Anleihen werden Effekten bezeichnet, die Gläubigerrechte, bes. das Recht auf Verzinsung und das Recht auf Tilgung, verbriefen. Die Begebung erfolgt i.d.R. zur langfristigen Fremdkapitalaufnahme in größerem Umfang am in- und ausländischen Kapitalmarkt.

    2. Ausstattung: a) Verzinsung: Anleihen sind i.d.R. festverzinslich, daneben gibt es auch Anleiheformen mit Zinsanpassungen, d.h. mit variabler Verzinsung (Floating Rate Note). Zinszahlungen erfolgen jährlich. Durch Konvertierung können über dem Marktzins verzinste Anleihen in niedriger verzinsliche umgewandelt werden. Wesentlich für den Platzierungserfolg einer Anleihe ist nicht die Nominal-, sondern die Effektivverzinsung.

    b) Laufzeit und Tilgung: Die Laufzeit beträgt fünf bis zehn Jahre, in Hochzinsperioden auch darunter. Seitens der Gläubiger sind Anleihen unkündbar; die Schuldner behalten sich i.d.R. das Recht auf Kündigung vor (meist nach Ablauf einer Sperrfrist). Bei Tilgungsanleihen erfolgt entweder die Gesamtrückzahlung am Ende der Laufzeit oder eine Rückzahlung in Teilabschnitten für einzelne Anleiheserien nach festem Plan oder durch Auslosung. Die Tilgung kann auch durch freihändigen Rückkauf durch den Emittenten erfolgen.

    c) Emissions- und Rückzahlungskurs: In Deutschland werden Anleihen meist mit Disagio emittiert. Über-Pari-Emissionen sind unzulässig. Die Rückzahlung erfolgt i.d.R. zum Nennwert, selten über pari.

    d) Stückelung: Die kleinste Stückelung liegt bei 0,01 Euro. Stücke sind i.d.R. mit Zinsscheinen und Erneuerungsschein ausgestattet. Heute werden vielfach nur Sammelurkunden ausgestellt und effektive Stücke nicht mehr ausgeliefert.

    3. Emission: Die Emission bei Bundesanleihen erfolgt i.d.R. über die Deutsche Bundesbank (Bietergruppe Bundesemission) im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland

    Finanzagentur GmbH.

    4. Arten: a) Anleihen der öffentlichen Hand: Bund, Länder, Kommunen sowie Sondervermögen des Bundes geben zur Haushaltsfinanzierung Anleihen aus. Staatsanleihen sind fast immer festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen. Typische Arten sind Bundesobligationen, Bundesanleihen, Bundesschatzanweisungen, Finanzierungsschätze des Bundes, Bundesschatzbriefe. b) Schuldverschreibungen der Kreditinstitute: Dazu gehören Pfandbriefe und Kommunalobligationen, die durch Grundpfandrechte besichert sind; Schuldverschreibungen von Kreditinstituten mit Sonderaufgaben sowie Sonstige Bankschuldverschreibungen der Deutschen Genossenschaftsbank, von Girozentralen und anderen Kreditinstituten.

    c) Anleihe der gewerblichen Wirtschaft: Industrieobligationen, Gewinnschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Schuldscheindarlehen.

    d) Internationale Anleihen: Der internationale Kapitalmarkt ist durch das Entstehen einer Vielzahl von innovativen Anleihetypen gekennzeichnet: Zerobond (Null-Coupon-Anleihe), Floating Rate Note (FRN), Eurobond, Doppelwährungsanleihe, Auslandsanleihe, Junk Bond.

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