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Anmusterung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verhandlung vor dem Seemannsamt. Erforderlich, wenn ein Besatzungsmitglied oder eine sonstige Person den Dienst an Bord eines Seeschiffes antritt. Die Verhandlung wird in einer sog. Musterrolle protokolliert, die der Schiffer erhält; Eintragung der Anmusterung im Seefahrtsbuch des Schiffsmannes, das vor Abschluss des Heuervertrages vom Seemannsamt ausgestellt werden muss. Einzelheiten im Seemannsgesetz vom 26.7.1957 (BGBl II 713) m.spät.Änd.

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