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Annexvertrieb

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertriebsverbund, bei dem die Nachfrage nach dem Versicherungsprodukt mit dem Erwerb anderer Produkte (z.B. Kfz., Immobilien) oder mit der Nutzung anderer Dienstleistungen (z.B. Urlaubsreisen, Vermietungen) verbunden ist. Die Vertriebsform steht auch im Zusammenhang mit dem sog. One-Stop Shopping. Für den Annexvertrieb gelten bei Erfüllung bestimmter, eng definierter Voraussetzungen einige rechtliche Erleichterungen. Insbesondere entfällt die Erlaubnis- und Registrierungspflicht des Vermittlers.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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