Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom 25.7.1991 (BGBl. I 1677) m.spät.Änd. In diesem Gesetz wird die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen bzw. Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung geregelt.
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