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Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom 25.7.1991 (BGBl. I 1677) m.spät.Änd. In diesem Gesetz wird die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen bzw. Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung geregelt.

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