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Antitrust-Bewegung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bewegung, die sich gegen Machtkonzentration in der Wirtschaft richtet.

    1. Vereinigte Staaten von Amerika: Ursprung der Anti-Trustbewegung 1873 mit dem Verbot der offenen Monopolbildung zum Schutze der Verbraucher. Eisenbahnen und Ölleitungen standen ab 1887 unter Kontrolle der erst 1995 aufgelösten Interstate Commerce Commission; Gas, Wasser, Kraftwerke, Straßenbahnen unterlagen Sonderbestimmungen, standen aber hinsichtlich der Gewinnbildung unter Kontrolle.

    1890 wurde mit dem Sherman Act das erste Antitrust-Gesetz erlassen; 1914 durch Clayton Act and Federal Trade Commission Act ergänzt.

    2. Europa: schwächer als in den USA. In Deutschland 1923 Verordnung über den Missbrauch wirtschaftlicher Machtstellung (Kartellgesetz), betraf Kartelle der Industrie und des Handels. Die nach 1945 erlassenen alliierten Gesetze (Potsdamer Abkommen, US-MilRegGes. Nr. 56) zur Dekartellierung und Entflechtung deutscher Konzerne und Kartelle wurden als Auswirkung einer Anti-Trustbewegung ausgegeben, richteten sich vielfach jedoch gegen Großunternehmungen ohne Prüfung ihres monopolistischen Charakters.

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