Direkt zum Inhalt

Arbeitnehmeranteil

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Beitrags zur Sozialversicherung, der - i.d.R. neben dem Arbeitgeberanteil - vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Der Arbeitnehmeranteil ist vom Arbeitgeber bei der Entgeltzahlung einzubehalten und an die Einzugsstellen abzuführen. Nur der Arbeitgeber ist gegenüber dem jeweiligen Versicherungsträger Schuldner des gesamten Beitrags.

    Rückwirkend kann der Arbeitnehmeranteil nur abgezogen werden, wenn den Arbeitgeber am Unterbleiben des Abzugs kein Verschulden trifft.

    In Ausnahmefällen trägt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag, vgl. Arbeitgeberanteil.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com