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Revision von Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen vom 19.10.2009 - 15:23
- Revision von Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen vom 22.07.2009 - 14:55
- Revision von Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen vom 19.10.2009 - 15:23
- Revision von Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen vom 28.02.2013 - 15:48
- Revision von Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen vom 19.02.2018 - 15:03
Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gemäß § 65 WPO gebildete, nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamer Geschäftsstelle.
Aufgaben: Behandlung von Fragen des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens, die gemeinsame Belange der Wirtschaft und der Berufe der Wirtschaftsprüfer (WP) und der vereidigten Buchprüfer berühren.
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