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Arbeitslose
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld (1) vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, (2) eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zu Verfügung stehen und (3) sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben (§ 16 SGB III). Sie müssen eine Beschäftigung von mind. sieben Kalendertagen im In- oder Ausland suchen und die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Als beschäftigungslos zählen Personen, keine Beschäftigung oder eine weniger als 15 Stunden pro Woche umfassende Beschäftigung ausüben und eine versicherungspflichtige, mind. 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung suchen. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen nicht als arbeitslos. Ergänzend kann daher die Unterbeschäftigung betrachtet werden, die auch über diejenigen Menschen Auskunft gibt, denen ein regulärer Arbeitsplatz fehlt, die aber aus verschiedenen Gründen nicht als Arbeitslose erfasst werden. Die Zahl der Arbeitslosen basiert auf den Meldungen bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung und wird monatlich als Stichtagswert von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Neben den Arbeitslosen werden auch die Erwerbslosen (nach dem Labor-Force-Konzept) erfasst. Arbeitslose und Erwerbslose weisen ähnliche Merkmale auf, sie sind ohne Arbeitsplatz, suchen Arbeit und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Erwerbslosigkeit fällt jedoch deutlich niedriger aus als die Arbeitslosigkeit, was auf Unterschiede in der Erhebung und der Konkretisierung der Merkmale zurückgeht.
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