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Arbeitslosenquote
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Kräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen in Relation zu den Erwerbspersonen betrachten. Es werden zwei Quoten ermittelt, die sich in der Abgrenzung der Erwerbspersonen unterscheiden. In Deutschland wurde lange v.a. die Arbeitslosenquote bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen ermittelt. Sie berücksichtigt lediglich die abhängigen zivilen Erwerbstätigen, also die Summe aus voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten inkl. der Auszubildenden, geringfügig Beschäftigten und Beamten (ohne Soldaten). Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen beinhaltet neben den abhängigen zivilen Erwerbstätigen auch die Selbstständigen sowie die mithelfenden Familienangehörigen. Diese Berechnung ist im Ausland gebräuchlicher und hat den Vorteil, auch die zunehmende Bedeutung selbständiger Tätigkeiten zu berücksichtigen. Seit Januar 2009 wird diese Quote auch für spezielle Personengruppen errechnet und damit die statistische Berichterstattung grundsätzlich auf die Darstellung dieser Arbeitslosenquote umgestellt.
Die Bezugsgrößen für die Arbeitslosenquoten beinhalten Informationen aus verschiedenen Statistiken (z.B. Beschäftigungsstatistik, Personalstandsstatistik und Mikrozensus), die erst mit zeitlicher Verzögerung vorliegen. Sie werden einmal jährlich, i.d.R. im April oder Mai, aktualisiert. Eine Rückrechnung erfolgt nicht.
Die Arbeitslosenquoten werden monatlich bzw. jährlich in unterschiedlichen regionalen und personellen Abgrenzungen von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
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