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Arbeitsmarkt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zusammentreffen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage.

    2. In traditioneller, neoklassischer Sicht entspricht die Funktionsweise des Arbeitsmarkts der von Güter- oder anderen Märkten. Sowohl Arbeitsangebot als auch Arbeitsnachfrage sind reallohnabhängig. Die Arbeitsnachfrage nimmt mit steigendem Reallohn ab, das Arbeitsangebot nimmt mit steigendem Reallohn zu. Ungleichgewichte (Arbeitslosigkeit bzw. Überbeschäftigung) werden durch den Preismechanismus ausgeglichen (klassische Lehre, Neoklassik). Grundsätzlich kommt es immer und überall zu einem Gleichgewicht, bei dem jeder, der zum herrschenden Reallohn arbeiten will, auch arbeiten kann. Arbeitslosigkeit ist aus neoklassischer Sicht grundsätzlich freiwilliger Natur (hohe Freizeitpräferenz der Anbieter). Arbeitskräfte, die freiwillig arbeitslos sind, empfinden den Vollbeschäftigungsreallohn als zu niedrig und sind nicht bereit, bei diesem Reallohn Arbeit anzubieten.

    3. Die Keynessche und keynesianische Kritik der neoklassischen Arbeitsmarktanalyse richtet sich vor allem gegen die Annahmen Markttransparenz und Gültigkeit des Sayschen Theorems. Nach Keynes (Keynesianismus) wird die tatsächliche Höhe der Beschäftigung auf den Gütermärkten festgelegt. Die Nachfrage nach Arbeit ist eine abgeleitete Größe und wird durch die Höhe der effektiven Nachfrage bestimmt. Ist die effektive Nachfrage kleiner als das Vollbeschäftigungseinkommen (Unterbeschäftigungsgleichgewicht), liegt konjunkturelle Arbeitslosigkeit vor, die ursachenadäquat durch die Konjunkturpolitik bekämpft werden muss.

    Vgl. auch Arbeitsmarkttheorien.

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