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Arbeitsordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Praxis, der im BetrVG nicht vorkommt. Arbeitsordnung ist eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Betriebs erlassen wird (§ 87 I 1 BetrVG) und alle oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern unmittelbar verpflichtet (z.B. Alkohol- und Rauchverbot).

    Eine Arbeitsordnung wird vielfach zur betriebsinternen Regelung von Arbeitsbedingungen verwandt (z.B. Arbeitszeitregelung); dabei ist jedoch die Sperrwirkung der Tarifverträge zu beachten (§ 77 III BetrVG).

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