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Arbeitswertzulage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    freiwillige Zulage zum Tariflohn für im Leistungs- oder im Zeitlohn tätige Arbeitnehmer, deren Lohnsätze nicht nach einem Arbeitsbewertungsverfahren (Arbeitsbewertung) abgestuft sind. Die Arbeitswertzulage ist an die zu leistende Arbeit gebunden (z.B. Schmutz-, Staub- und Erschwerniszulage), nicht an die Person des Arbeitnehmers.

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