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ASEAN

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Association of South East Asian Nations, Wirtschaftsgemeinschaft südostasiatischer Länder; am 8.8.1967 in Bangkok durchgeführter Zusammenschluss. Zunächst bestehend aus fünf Gründungsmitgliedern: Indonesioen, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand. Spätere Erweiterungen um Brunei (1984), Vietnam (1995), Myanmar und Laos (1997) sowie Kambodscha (1999). Seitdem besteht die ASEAN aus 10 Mitgliedstaaten. Ost-Timor hat 2006 den Beitritt beantragt.

    2. Ziele: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsstaaten und Stärkung der politischen Stabilität innerhalb der Südost-Asien-Region. Weitere wirtschaftspolitische Ziele sind die Gründung einer Freihandelszone (ASEAN Free Trade Agreement, AFTA), die seit 2003 umgesetzt wird (98 % der Zölle wurden im Binnenhandel abgebaut). Darüber hinaus wurde die Gründung eines Binnenmarktes beschlossen.

    3. Organe: Gipfelkonferenz (alle drei Jahre), Ministerkonferenz (jährlich), ständiger Ausschuss.

    Tätigkeiten: Die Aktivitäten umfassen den Ausbau der Außenbeziehungen und die Formulierungen einer gemeinsamen Industrie-, Handels-, Landwirtschafts-, Bergbau-, Energie-, Verkehrs-, Forschungs-, Sozial-, Tourismus- und Kulturpolitik.

    Vgl. ASEAN Plus Drei, ASEAN plus Sechs, Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP).

     

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