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Assekuranztheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    theoretische Rechtfertigung der Besteuerung (Steuerrechtfertigungslehre) durch den Staat als Versicherungsprämie für den von ihm gewährten Personen- und Eigentumsschutz (Assekuranzprinzip). Die Höhe der Steuer soll vom Umfang des Schutzes abhängen (Grundsatz der proportionalen Besteuerung).

    Vertreter: Hobbes, Rotteck u.a.

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