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Aufkommensneutralität
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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finanzwissenschaftlicher Begriff für die Gewährleistung des bisherigen Einnahmeaufkommens bei jeglicher Haushaltsänderung, meist angewandt auf Steuerrechtsänderungen. Aufkommensneutralität wird häufig als fiskalische Nebenbedingung bzw. Vorbedingung in eine Inzidenzanalyse (Inzidenz) eingebaut.
Begriffsinterpretationen: Änderungen
(1) bei einer Steuer,
(2) bei Differenzialuntersuchungen (differenzielle Inzidenz),
(3) bei alternativen Einnahmearten (z.B. Steuern versus Verschuldung) oder
(4) der Ausgabenpositionen bei neutraler Wirkung auf der Einnahmeseite.
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