Direkt zum Inhalt

Ausfertigung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    amtliche Abschrift eines amtlichen Schriftstückes, die im Verkehr die Urschrift ersetzen soll, z.B. die Ausfertigung eines Urteils; die Ausfertigung kann (anders als die beglaubigte Abschrift) nur von der Stelle erteilt werden, welche die Urschrift verwahrt (§§ 47–49 Beurkundungsgesetz).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com