Ausfuhrgarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hermes-Garantie; Form der Exportkreditgarantien des Bundes, die der Bund mittels Abgrenzung von den Hermes-Bürgschaften definiert: Eine Hermes-Bürgschaft (Ausfuhrbürgschaft) liegt vor, wenn der ausländische Vertragspartner des dt. Deckungsnehmers oder ein für das Forderungsrisiko voll haftender Garant ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution ist. Eine Hermes-Garantie liegt dagegen in allen Fällen anderer ausländischer Vertragspartner vor. Zu beachten ist, dass in die Hermes-Garantien i.d.R. auch die Deckung politischer Risiken einbezogen ist.
Vgl. auch Exportkreditgarantien des Bundes.
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