Ausgangswert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Steuerrechts für grundsteuerliche Zwecke bei der Bewertung des Grundbesitzes (Grundstücksbewertung): a) Summe aus Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen zur Bestimmung des Grundstückswerts bei der Anwendung des Sachwertverfahrens (§ 83 BewG; vgl. Sachwert, Grundstücke).
b) Der Ausgangswert wird zur Angleichung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl belegt, die wertbeeinflussende Umstände berücksichtigt (§ 90 BewG).
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