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Ausgleichsämter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bei den unteren Verwaltungsdienststellen (Land- und Stadtkreise) gebildete Behörden, denen die Durchführung des Lastenausgleichs (§ 306 des Lastenausgleichsgesetzes) obliegt. Bei ihnen sind Ausgleichs- und Beschwerdeausschüsse gebildet.

    Sachaufsicht durch die Landesausgleichsämter und durch das Bundesausgleichsamt (BAA).

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