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Ausgleichsposten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Buchführung
    2. Außenwirtschaft

    Buchführung

    1. Begriff: alle zum Kontenausgleich auf der kleineren Seite der Konten oder einer Bilanz eingestellten Beträge, vgl. Saldo, Fehlbetrag.

    2. Ein steuerlicher Ausgleichsposten ersetzt in der Betriebsprüferbilanz das Kapitalkonto. Spezielle steuerliche Ausgleichsposten entstehen nach der Rücklagendotierung im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Organschaft sowie nach Einbringungen nach dem Umwandlungssteuergesetz.

    Außenwirtschaft

    1. Ausgleichsposten zur Auslandsposition der Bundesbank: Ergänzung der Devisenbeschaffung zur Erfassung von Bewertungsveränderungen der Auslandsaktiva und -verbindlichkeiten der Bundesbank durch Änderungen der Devisenkurse sowie Zuweisung von internationalen Forderungen durch den Internationalen Währungsfonds (IWF).

    2. Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen: Restposten der Zahlungsbilanz für aufgrund unvollständiger Erfassung nicht aufgliederbarer Transaktionen.

    Vgl. auch Zahlungsbilanz.

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