Ausgleichstockgemeinden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemeinden, die ihren Finanzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und auf Bedarfszuweisungen aus dem „Ausgleichstock” angewiesen sind. Ausgleichstockgemeinden unterliegen einer verschärften Haushaltskontrolle durch die Kommunalaufsicht der Länder.
Mindmap "Ausgleichstockgemeinden"
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