Ausgleichsverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Depotgeschäft
Bei Insolvenzverfahren des Verwahrers gemäß § 33 DepotG: Mehrere Hinterleger von Wertpapieren, für die eine Verpfändungsermächtigung erteilt ist, bilden eine Gefahrengemeinschaft, wenn ein Pfandgläubiger die Werte ganz oder z.T. verwertet hat; anteilige Befriedigung aus einer die infrage stehenden Wertpapiere betreffenden Sondermasse.
Arbeitsrecht
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