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Ausgleichsverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Depotgeschäft:

    Bei Insolvenzverfahren des Verwahrers gemäß § 33 DepotG: Mehrere Hinterleger von Wertpapieren, für die eine Verpfändungsermächtigung erteilt ist, bilden eine Gefahrengemeinschaft, wenn ein Pfandgläubiger die Werte ganz oder z.T. verwertet hat; anteilige Befriedigung aus einer die in Frage stehenden Wertpapiere betreffenden Sondermasse.

    II. Arbeitsrecht:

    Schlichtung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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