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- Revision von Ausgleichsverfahren vom 17.07.2009 - 11:39
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Ausgleichsverfahren
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Inhaltsverzeichnis
Depotgeschäft
Bei Insolvenzverfahren des Verwahrers gemäß § 33 DepotG: Mehrere Hinterleger von Wertpapieren, für die eine Verpfändungsermächtigung erteilt ist, bilden eine Gefahrengemeinschaft, wenn ein Pfandgläubiger die Werte ganz oder z.T. verwertet hat; anteilige Befriedigung aus einer die in Frage stehenden Wertpapiere betreffenden Sondermasse.
Arbeitsrecht
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