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Ausgleichszoll

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zoll als Abwehrmaßnahme im Importland, durch den die Einfuhr verteuert wird, deren Preis aufgrund staatlicher Exportsubventionen im Ausland verbilligt wird.

    Vgl. auch Ausgleichsabgabe, Antidumpingzoll.

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