Direkt zum Inhalt

Auslandsgeschäft

Definition: Was ist "Auslandsgeschäft"?
wichtigster Bestandteil der Außenwirtschaft, umfasst den gesamten Waren und Dienstleistungsverkehr über die Staatsgrenzen. Das Ausmaß und die Art des Auslandsgeschäfts ist von der Außenhandelspolitk des Staates abhängig.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Allgemein

    1. Begriff/Formen: Wirtschaftsbeziehungen zwischen gebietsansässigen Unternehmen und gebietsfremden Partnern, die unterschiedlichen Wirtschaftsstufen/-kreisen angehören können. Auslandsgeschäfte können direkt oder indirekt abgewickelt werden; alle Formen des Außenhandelsgeschäfts (Ausfuhr, Einfuhr, Transithandel) sowie alle Arten internationaler Betätigung, v.a. Dienstleistungen (Transport, Versicherung), Finanzierung, Beratung, gewerbliche Dienstleistungen und Service, Kontraktmanagement etc., Vertragsproduktion (unmittelbar kundenorientierte Produktion), Vergabe (Nutzung) von Lizenzen an (von) ausländische(n) Partner(n) (Auslandslizenzen), Joint Venture und sonstige Kooperationen im Auslandsgeschäft (z.B. Exportkooperation), Montage, Formulierung und Konfektionierung im Ausland sowie Veredelung. Endfertigung und Produktion durch eigene Niederlassungen im Ausland.

    2. Risiken: Grundsätzlich bestehen die bekannten ökonomischen Risiken, v.a. bei der (Weiter-) Entwicklung eines neuen (alten) Produktes, die mit hohen Forschungs- und Entwicklungskosten verbunden ist, sowie Risiken der Markterschließung und der Lebenserwartungen eines Erzeugnisses, die mit den Maßnahmen der Konkurrenz zusammenhängen. Diese Risiken können durch eine Betätigung auf Auslandsmärkten sowohl eine Reduktion als auch eine Verstärkung erfahren. Im Auslandsgeschäft werden darüber hinaus (neben dem politischen Risiko) noch verschiedene spezielle wirtschaftliche Risiken unterschieden, wie z.B.:
    (1) Übertragbare (versicherbare) Risiken im Auslandsgeschäft, v.a. Transportrisiko, Wechselkurs-Risiko sowie Kredit- bzw. Finanzierungs- und Transferrisiko;
    (2) nicht übertragbare (nicht versicherbare) Risiken im Auslandsgeschäft, v.a. Erfüllungsrisiko (Abnahme der Ware), Marktrisiko, Zollrisiko, Standortrisiko und Preisrisiko bzw. -gefahr;
    (3) Risiken bei Auslandsniederlassungen, -beteiligungen und -kooperationen, die z.T. übertragbar und z.T. nicht übertragbar sind. Eine Analyse der Risiken im Auslandsgeschäft wird im Rahmen des Länderratings versucht.

    II. Das Auslandsgeschäft in Banken:

    Bankgeschäfte mit dem Ausland, d.h. Kreditinstituten, Unternehmen (Firmenkunden) und in geringerem Maße auch mit Privatkunden außerhalb des Staates, in dem das jeweilige Institut seinen Sitz hat. Das Auslandsgeschäft deutscher Kreditinstitute ist durch Außenwirtschaftsrecht oder sonstige Vorschriften des öffentlichen Rechts kaum beschränkt. Zum Auslandsgeschäft der Kreditinstitute gehören v.a. der Zahlungsverkehr (Zahlungen ins Ausland, Zahlungen aus dem Ausland jeweils durch Überweisung (Clean Payment) oder Scheck), das Dokumentengeschäft (Dokumenteninkasso, Dokumentenakkreditiv), die Exportfinanzierung durch Kreditinstitute sowie Geschäfte im Devisenhandel, das Auslandskreditgeschäft und das Garantiegeschäft. Der Deutschen Bundesbank gegenüber sind Meldungen über den Außenwirtschaftsverkehr abzugeben.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com