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Auslandswerte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Außenwirtschaftsgesetzes (§ 4 II Nr. 1). Auslandswerte sind unbewegliche Vermögenswerte in fremden Wirtschaftsgebieten, Forderungen in Euro gegen Gebietsfremde, auf andere Währung lautende Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere.

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