Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Auslandswerte vom 19.02.2018 - 17:00
Auslandswerte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) (§ 2 VI). Auslandswerte sind unbewegliche Vermögenswerte in fremden Wirtschaftsgebieten, Forderungen in Euro gegen Gebietsfremde, auf andere Währung lautende Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon