Ausschließungsgrund
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Umstand in der Person eines oder mehrerer Gesellschafter einer OHG oder KG, der nach § 133 HGB die übrigen Gesellschafter berechtigt, die Auflösung durch Auflösungsklage herbeizuführen (§ 140 HGB). Nur persönliche Auflösungsgründe können Ausschließungsgründe sein.
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