Außenhandelsmonopol
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatliche Zentralstelle, die allein den Außenhandel abwickelt bzw. die unmittelbare Kontrolle über die außenwirtschaftlichen Beziehungen ausübt. Instrument der Außenwirtschaftspolitik; früher im Ostblock und Entwicklungsländern weit verbreitet, heute sehr selten.
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