Ausstattung
(weitergeleitet von Aussteuer)
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition
Familienrecht: nach § 1624 BGB alles, was Vater oder Mutter einem Kind für dessen Heirat (Aussteuer) bzw. zur Erlangung oder Erhaltung einer selbstständigen Lebensführung zuwenden. Sie gilt insoweit als Schenkung (als „Versprechen“ formbedürftig), als sie das den Umständen, v.a. die Vermögensverhältnisse der Eltern entsprechende Maß übersteigt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Springer Professional - Die
Flatrate für Fachzeitschriften und Bücher
In dieser Kategorie der Veranstaltungstechnik greifen die Techniker der Branche auf professionelle Zulieferer für die Verarbeitung von allen nur vorstellbaren Materialien zurück. Effekte und die Beleuchtung werden durch die Dekorationen, Kulissen …
Bei millionenfacher Arbeitslosigkeit in den „freien Marktwirtschaften“ dieser Welt, bei ganzen Kontinenten, die sich unter drückender Last externer Verschuldung winden, um wenigstens Zinsen auf ausstehende Kredite zahlen zu können, ist es nicht …
Angesichts der vielen - wiewohl sicherlich nicht unwichtigen -technischen Details, die es zu prüfen gilt, läuft man Gefahr, ein nicht unwesentliches Ausstattungsmerkmal zu vernachlässigen: Die Gehäuseform und das Bedienkonzept.
Bücher auf springer.com
versandkostenfrei von springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Deliktsfähigkeit
Eigentumsvorbehalt
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Grundschuld
Kaufvertrag
Leasing
Rechtsfähigkeit
Verjährung
Versicherungsprinzip
einseitige Rechtsgeschäfte
fiduziarische Sicherheiten
juristische Person
eingehend
Ausstattung
ausgehend
eingehend
Ausstattung
ausgehend