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Automated Clearing House (ACH)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Elektronisches Clearing-System, in dem vorrangig über Telekommunikationsnetzwerke übermittelte Zahlungsaufträge zwischen Finanzdienstleistern – in einem Rechenzentrum des Betreibers verrechnet und ausgetauscht werden. Die Verrechnung der Zahlungen erfolgt brutto (je Datei) oder netto (nur Saldo) zu vorgegebenen Zeitpunkten über Konten der teilnehmenden Finanzdienstleister bei der Zentralbank oder einer privaten Settlement-Bank. Es handelt sich meist um eine große Anzahl von Überweisungen bzw. Lastschriften. Die Abwicklung erfolgt in Form der Stapelverarbeitung (Zusammenfassung in Dateien)– Vgl. auch Clearing, DTA.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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