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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    als Tochter der Landeszentralbanken nach Gesetzen der Militärregierung am 1.3.1948 gegründet. Sie war unabhängig von Weisungen der Bundesregierung seit ihrer Gründung, von Weisungen der Alliierten seit 1951. Sie bildete mit den Landeszentralbanken nach der Währungsreform ein zweistufiges Zentralbanksystem. Sie hatte darin bes. die Aufgabe der Notenemission sowie der Devisenbewirtschaftung. Gemäß Bundesbankgesetz (BBankG) 1957 verschmolz sie mit den Landeszentralbanken zur Deutschen Bundesbank.

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