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Bankbilanz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bilanz von Banken; Übersicht über Kapital- und Vermögensstruktur, Geschäftsentwicklung, Liquidität und Rentabilität. Die Bankbilanz unterscheidet sich von sonstigen Bilanzen durch die Gliederung nach abnehmender Liquidität, die lediglich implizite Unterteilung in Anlage- und Umlaufvermögen, die überwiegende Zusammensetzung der aktivischen Positionen aus nominellen Rechtstiteln, die relativ niedrige Eigenkapitalquote sowie die wachsende Bedeutung der außerbilanziellen Geschäfte. Gliederungsrechtliche Grundlage ist das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 30.11.1990 (BGBl I 2570) sowie die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) vom 10.2.1992 mit Änderungen vom 9.6.1998. Am 31.5.2001 wurde die Richtlinie zur Änderung der Bankbilanzrichtlinie (Fair-Value-Richtlinie) verabschiedet. Weiterhin wurde durch die Modernisierung-Richtlinie vom 18.6.2003 die Bankbilanzrichtlinie der IAS-Verordnung angepasst.

    Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich im Fall von Kreditinstituten in der Rechtsform der AG, KGaA oder GmbH nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (v.a. §§ 316–324) sowie für alle Kreditinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform, nach § 340k HGB.

    Vgl. auch Bankbilanzrichtlinie.

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