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Bankier

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Bankgeschäfte betreibende Einzelkaufmann im Gegensatz zu den in Gesellschaftsform betriebenen Banken. Die Bezeichnung Bankier darf nur von Kreditinstituten geführt werden (§ 39 KWG). Ausnahmen sind möglich, wenn jeglicher Anschein ausgeschlossen ist, dass Bankgeschäfte betrieben werden (§ 41 KWG).

    2. Nach Sprachgebrauch auch Kaufleute, die für ihr Bankgeschäft die Rechtsform einer OHG oder KG gewählt haben, sowie Vorstandsmitglieder einer Aktienbank.

    Vgl. auch Privatbankier.

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