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Bankrott

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.

    1. Wirtschaftlich: Anlass zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

    2. Strafrecht: Die Insolvenzstraftaten sind in den §§ 283 bis 283d StGB geregelt.

    Einzelheiten s. Insolvenzdelikte.

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