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Revision von Bankrott vom 08.06.2009 - 13:50
Bankrott
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.
1. Wirtschaftlich: Anlass zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
2. Strafrecht: Die Insolvenzstraftaten sind in den §§ 283 bis 283d StGB geregelt.
Einzelheiten s. Insolvenzdelikte.
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