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Bardividende

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens, also v.a. wichtig für die ältere Fachliteratur (weil das Anrechnungsverfahren heute durch das Halbeinkünfteverfahren und später das Teileinkünfteverfahren bzw. die Abgeltungssteuer ersetzt worden ist). Die Bardividende entsprach dem handelsrechtlichen Dividendenbegriff (Dividende) und kennzeichnete den ausgeschütteten Gewinn nach Abzug der körperschaftsteuerlichen Ausschüttungsbelastung, aber noch vor Abzug der Kapitalertragsteuer.

    Vgl. auch Bruttodividende.

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