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Basisrente

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die „Basis- bzw. Rürup-Rente“ stellt ein staatlich geförderter privater Leibrentenvertrag dar. Die Basis- oder Rürup-Rente wird seit 2005 neben der „Riester-Rente“ als weitere Form der Altersvorsorge vom Staat gefördert und ist daher steuerlich begünstigt. Entwickelt wurde dieses „neue“ Vorsorgemodell in der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. Den Vorsitz hatte Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup inne. Hierauf lässt sich auch der Name „Rürup-Rente“ zurückführen.

    Vgl. Alterseinkünftegesetz (AltEinkG).

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