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Revision von Basisversorgung vom 27.07.2012 - 11:38
Basisversorgung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetzliche Leibrenten und andere Leistungen aus der Basisversorgung werden seit dem Veranlagungszeitraum 2005 mit 50 Prozent und ansteigend auf 100 Prozent im Veranlagungszeitraum 2040 besteuert. Zur Basisversorgung gehören die Renten aus
- der gesetzlichen Rentenversicherung,
- den landwirtschaftlichen Alterskassen,
- den berufständischen Versorgungswerken,
- den nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen.
Vgl. auch Besteuerung von Altersrenten.
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