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Bauträgerfinanzierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Baufinanzierer muss wissen wie der Bauträger vorgeht. Dementsprechend erfolgt die Finanzierungsbegleitung: 1. Baulandbeschaffung; 2. Erschließung und Baureifmachung; 3. Planung der Baumaßnahme; 4. Genehmigungsverfahren und 5. Finanzierung.

    Die Besicherung sollte über eine Globalgrundschuld erfolgen. Bei Kauf von Grundstücksteilflächen ist die Verpfändung der Auflassungsvormerkung anzuraten. Zur bankmäßigen Überwachung empfiehlt sich die Mittelverwendung über jeweils ein Einzelkonto pro Objekt zu verbuchen. Bei einem Zweikontensystem werden alle Sollbuchungen über ein Konto und alle Habenbuchungen aus Verkäufen über ein zweites Konto verbucht. Die Konten sind dann zu kompensieren. Wichtig ist die strenge Überwachung der Kosten und Zuordnung zum jeweiligen Objekt. Sind Verschiebungen zu erkennen, sind dies i.d.R. erste Anzeichen von Verlusten.

    Vgl. auch: Kauf von einem Bauträger.

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