Bauzustandsbesichtigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die zuständige Baubehörde kontrolliert durch Bauzustandsbesichtigungen vor Ort die Durchführung der genehmigten Arbeiten und erstellt darüber eine Bescheinigung. Bei der Rohbauabnahme wird zudem amtlich bestätigt, dass keine Abweichungen von den genehmigten Unterlagen festgestellt wurde. Auch die Bauzustandsbesichtigung bei der abschließenden Fertigstellung der baulichen Anlage wird mit einer amtlichen Bescheinigung dokumentiert.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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