Bauzustandsbesichtigung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die zuständige Baubehörde kontrolliert durch Bauzustandsbesichtigungen vor Ort die Durchführung der genehmigten Arbeiten und erstellt darüber eine Bescheinigung. Bei der Rohbauabnahme wird zudem amtlich bestätigt, dass keine Abweichungen von den genehmigten Unterlagen festgestellt wurde. Auch die Bauzustandsbesichtigung bei der abschließenden Fertigstellung der baulichen Anlage wird mit einer amtlichen Bescheinigung dokumentiert.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bauzustandsbesichtigung
ausgehend
eingehend
Bauzustandsbesichtigung
ausgehend