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Revision von Bauzustandsbesichtigung vom 22.03.2011 - 15:19

Bauzustandsbesichtigung

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    Die zuständige Baubehörde kontrolliert durch Bauzustandsbesichtigungen vor Ort die Durchführung der genehmigten Arbeiten und erstellt darüber eine Bescheinigung. Bei der Rohbauabnahme wird zudem amtlich bestätigt, dass keine Abweichungen von den genehmigten Unterlagen festgestellt wurde. Auch die Bauzustandsbesichtigung bei der abschließenden Fertigstellung der baulichen Anlage wird mit einer amtlichen Bescheinigung dokumentiert.

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